Nachlassverwaltung

In Sachen Nachlass kann unsere Kanzlei für die unabhängigen Rechtsdienstleistungen über ein Nachlassgericht als Verwalter bestellt werden. Als Nachlassverwalter kümmern wir uns um die Belange von Erben und Gläubigern.

Testamentsvollstreckung

Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers oft von erheblicher Bedeutung.

Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers. Sie beruht vor allem auf den Interessen des Erblasser am künftigen Schicksal seines Vermögens.

Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung.